24 Stunden Betreuung 

Pflege zu Hause

Altersbetreuung zu Hause

Pflege Daheim 

Wohnen Zuhause 

24 Stunden Betreuung 

Daheim statt Daheim 

Ihre Vorteile im Überblick
Bei uns haben Sie die Auswahl zwischen Personalverleih und  Arbeitsvermittlung.

Personalverleih oder Arbeitsvermittlung
Personalverleih
Wann spricht man von einem Personalverleih in der 24-Stunden- Betreuung? Die Betreuungskraft ist bei einem Verleih von unserer Institution angestellt, erhält aber von Ihnen die Arbeitsanweisungen. Sie sind zwar nicht Arbeitgeber, aber Sie sind verpflichtet, die Gesundheit und die Persönlichkeit Ihrer Betreuerin oder Betreuer zu schützen. Wir sind bei dem Modell dem GAV Personalverleih unterstellt. Temptraining bietet subventionierte Weiterbildung für Temporärarbeitende, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterstehen. Weitere Informationen siehe Link von Temptraining: Temporärarbeitende - temptraining – Tempgruppe (tempservice.ch). Für das Liechtenstein ist die paritätische Kommission SAVE (zkp.li) zuständig.

Bevor die Betreuungskraft bei Ihnen zu arbeiten beginnt, schliessen Sie mit unserer Institution einen Verleihvertrag ab. Alle Betreuungskräfte werden nach dem GAV entlohnt.

Arbeitsvermittlung
Wenn Sie sich für eine Vermittlung entscheiden, schliessen wir mit Ihnen vor dem Einsatz einen Arbeitsvermittlungsvertrag ab.  Wir haben immer eine transparente und einfache Kostenkontrolle und organisieren immer ohne weitere Kosten den Wechsel der Betreuungskräfte. Wir fungieren ausserdem als Schnittstelle zwischen Ihnen, den Behörden und den Betreuungskräften. Wir stehen Ihnen immer gerne mit Rat und Tat zur Seite und sind für Sie auch in Notfällen erreichbar. Wir garantieren unkomplizierte Abwicklungen.

Personalauswahl
Wir beraten und unterstützen Sie persönlich, gezielt und effizient. Vor Ort ermitteln wir Ihren individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf und garantieren Ihnen, dass Sie sehr zufrieden sind. Bei diesem Betreuungsmodell werden Wünsche und Persönlichkeit der zu betreuenden Person so stark berücksichtigt, wie es kaum sonst umsetzbar ist. Ihren Betreuungsalltag gestalten Sie daheim in eigener Regie. Mit diesem Modell sind nicht nur die zu betreuenden Personen entlastet und ihre sozialen Kontakte garantiert, sondern auch eine Rehabilitation zu Hause. Sie nehmen immer auf die Personalauswahl Einfluss und können auch Anforderungen an Charakter oder persönliche Interessen der Betreuungskraft formulieren. Sie gestalten den Alltag so, wie Sie es sich vorstellen. Ein permanenter Statusbericht steht Ihnen immer zu. Grösstmögliche Selbstständigkeit ist gewährleistet in Ihrem eigenen Daheim.

Soziale Sicherheit
Die Kantone und der Bund beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang an der Finanzierung der Sozialversicherung der AHV/IV. Die Kantone und der Bund finanzieren möglicherweise die Ergänzungsleistungen (EL) oder helfen auch wirtschaftlich schwachen Personen bei der Krankenversicherung.  Die ausländischen Betreuungskräfte beantragen jährlich die Prämienverbilligung, da sie meist nicht mehr als durchschnittlich 6 Monate pro Jahr in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein arbeiten, aufgrund ihrem sozialen Umfeld im Heimatland.

Für Ihre soziale Sicherheit beraten wir Sie vollumfänglich über die Ihnen zustehenden Pflegeleistungen.

Administration und Organisation beim Personalverleih

Dieses Konzept ermöglicht uns die komplette Administration und Organisation. Die Kosten werden nach dem Betreuungsmodell transparent angeboten. Die Alterspflege-Schweiz berechnet keine weiteren Kosten für die gleichzeitige Betreuung einer zweiten Person im gleichen Haushalt. Die geleisteten Arbeitsstunden zählen und nicht die Personenanzahl.

Im Tages- oder Monatssatz sind enthalten

  • Personalakquise
  • Beratung, Besuche, Einführung und Vermittlung
  • Organisation An- und Abreise, Anmeldungen und Einarbeitung vor Anreise 
  • Ersatz Betreuungspersonal
  • Auslagen Fahrtkosten Betreuungspersonal (nach Vereinbarung)
  • Auslagen Anmeldungen Betreuungspersonal (nach Vereinbarung)
  • Sozialversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Krankentaggeldversicherungen
  • Altersvorsorgen
  • Weiterbildungen
  • sonstige Versicherungen
  • Hotline
Fahrtkosten und Behördenauslagen für Hausdienstarbeitgeber oder Einsatzort bei der Arbeitsvermittlung oder dem Personalverleih aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
  • Üblich aber nicht Pflicht ist, dass bei der 24-Stunden-Betreuung die Betreuungskräfte  die Fahrtkosten vergütet bekommen
  • Die An- und Abreisen zu Ihnen und Ihren Liebsten dauert für die Betreuungskraft meist ein Tag. Die Betreuungskräfte sind dankbar für die Anerkennung und Vergütung der Auslagen
  • Wenn Sie die Fahrtkosten oder einmaligen Behördenauslagen "Alterspflege-Schweiz" bezahlen, werden wir im Lohnausweis im Falle des Personalverleihs, nach dem Netto die Auslagen der Betreuungskraft gutschreiben
  • Sie können aber auch der Betreuungskraft die Auslagen direkt vor Ort in "cash" bezahlen
  • Alterspflege-Schweiz bevorzugt, dass Sie die Auslagen im Personalverleih "cash" an die Betreuungskraft bezahlen
  • Wenn Sie die Auslagen in "cash" an die Betreuungskraft bezahlen, können Sie zum Beispiel auf einem A4 Blatt als Eigenbeleg für das laufende Jahr und die Steuer alle Auslagen mit Datum der Barzahlung, Name der Betreuungskraft und Betrag notieren und die Fahrtkosten und Behördenauslagen Belege zusammen mit dem Eigenbeleg und der Unterschrift der Betreuungskraft bei der Steuer geltend machen. Sie können dann auch die Variante Personalverleih oder Hausdienstarbeitgeber  nachweisen und das Rhythmus arbeiten bei den ausländischen Betreuungskräften oder die stundenweise Betreuung bei den hiesigen Springern notieren.
  • Wenn Sie der Personalverleih Firma vergüten wollen, zahlen Sie monatlich die Auslagen wie Fahrtkosten und/oder Behördenauslagen dann auch mit MWST. Wenn Sie die Auslagen "cash" bezahlen, haben Sie deshalb einen weiteren Vorteil
  • In jedem Fall sind die Auslagen bei "cash" ob bei der Vermittlung oder dem Verleih steuerlich absetzbar
  • Wir besprechen vor Vertragsabschluss die Möglichkeiten
Naturallohn beim Rhythmus arbeiten bei der Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Verpflegung und Unterkunft der Betreuungskräfte im Hausdienst werden mit CHF 33.-- am Tag von der SVA bewertet (das entspricht CHF 990.-- im Monat). Gratis Verpflegung und Unterkunft gilt als Lohnbestandteil und ist sowohl sozialversicherungspflichtig wie steuerpflichtig. Naturalleistungen sind also Bestandteile des Lohnes, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden. Die meisten Familien wünschen, das die Betreuungskräfte, welche miteinander im Haushalt wohnen, mit den pflegebedürftigen Personen gemeinsam essen. Der Naturallohn muss in jedem Fall immer beim Brutto dazugerechnet und vor dem Netto wieder abgezogen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Betreuungskräfte mehr Sozialversicherungs- und sonstige Beiträge gutgeschrieben bekommen.  Das gutschreiben und wieder abziehen vom Naturallohn wird in diesem Fall ausgeglichen. Im Fall vom Personalverleih kann von Alterspflege-Schweiz nach dem Ausgleich +/-  und Budgetierung der Betrag für das Essen bei der Variante "Essen im Haushalt"  niemals in Rechnung gestellt werden.  Es ist für Alterspflege-Schweiz ausgeschlossen, mit einer anderen Form und Variante abzurechnen. Die Pauschalansätze finden sich im Merkblatt 2.01 der AHV (www.ahv.ch) oder in der Verordnung zum AHV-Gesetz in Art. 11.

Quellensteuer von ausländischen Arbeitnehmern (ohne Niederlassungs-Bewilligung)

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Die Höhe der Quellensteuer hängt von den kantonalen Steuerbehörden ab und lässt sich entweder über die kantonalen Steuerbehörden oder über das Internet ermitteln. Die Steuer wird beim Wohnsitz vom Hausdienstarbeitgeber erhoben.
Der Tarif für die Quellensteuer bei Alterspflege-Schweiz und dem Verleih sowohl Geschäftssitz ist ausschließlich Appenzell Innerrhoden. Die Berechnung erfolgt nach dem Rhythmus der Berechnungen. Befindet sich eine Betreuungskraft im Beispiel  durchgehend 30 Tage beim Hausdienstarbeitgeber oder Einsatzort, wird das komplette Brutto und keine geteilten  Bruttobeiträge  steuerpflichtig.  Bleibt die Betreuungskraft ausnahmsweise und als Beispiel 35 Tage am Stück beim Hausdienstarbeitgeber oder Einsatzort und kann nicht kompensieren, dann wird 30 Tage und 5 Tage abgerechnet. Wir bevorzugen die Kompensation aus arbeitsrechtlicher Sicht und den Mehrauslagen der Kunden. Wir übernehmen die Auszahlung nur in Ausnahmefällen.

Budgetkosten der geplanten Arbeit im Personalverleih mit Betreuungsplan und Vertrag

Alterspflege-Schweiz organisiert immer im Voraus Ihre monatlichen Auslagen. Sie erhalten immer eine Jahresbudgetierung. Ziel ist, immer die gleichen Auslagen wie im Vertrag abgemacht, zu organisieren. Deshalb ist wichtig, dass wir im "Dreiecksverhältnis" unbedingt funktionieren. Beim Rhythmus Wechsel, wie zum Beispiel dem 30 Tage Rhythmus sprechen wir vom "Vierecksverhältnis". Das von uns mit Ihnen besprochene und schriftlich abgemachte ist Priorität für unsere Zusammenarbeit.  Kann es aus gesundheitlichen Gründen nicht eingehalten werden, besprechen wir die Situation und korrigieren das vertraglich abgemachte bei den Arbeitsstunden und die Rechnungen in Absprache mit allen Beteiligten. 

Arbeitsstunden im Personalverleih
Wir verkaufen vor Arbeitsbeginn die gesetzlichen wöchentlichen und monatlichen Arbeitsstunden. Wir lassen die Stunden visieren und zusätzlich in den Verleihverträgen sind die Stunden erfasst. Von der SECO und dem Kanton werden die Arbeitsstunden bei der Betreuung und Pflege vorgeschrieben. Der Vorteil der Kunden ist, dass sie die exakten monatlichen Kosten haben und die Betreuungskräfte wissen ihre gesamten Arbeitsstunden pro Tag, Woche und Monat. Damit schaffen wir keine unkontrollierten Mehrstunden. Denn Mehrstunden müssen wiederum von Alterspflege-Schweiz im Voraus und nicht nachträglich bewilligt werden.  Wir legen grossen Wert darauf, dass die Regeln eingehalten werden, denn wir verkaufen unseren Kunden transparent auf Augenhöhe die Kosten. Unvorhergesehene Verbindlichkeiten gibt es bei uns nicht. Wir ändern ausschliesslich und nur wenn die SECO und die anderen Institutionen die Kosten erhöhen und auch diese Regelungen werden im Voraus und auch immer mit Beweisen frühzeitig besprochen.

Rhythmus Arbeiten im Beispiel vom 30 Tage Rhythmus beim Personalverleih
Die Betreuungskräfte halten sich an den Betreuungsplan im Rhythmus arbeiten. Wechseln die Betreuungskräfte untereinander in Absprache mit Alterspflege-Schweiz ausnahmsweise mal die Tage und kompensieren untereinander, spielt das keine Rolle für Ihre Auslagen. Denn es gilt Jahresarbeitszeit. Damit garantieren wir nicht nur das Sie Ihre Auslagen klar im Griff haben, sondern auch das die Betreuungskräfte ihre Einnahmen immer wissen. Wir sind dankbar, dass auch die ausländischen Betreuungskräfte unseren betagten Personen in unserem Land helfen und zur Verfügung stehen. Sie nehmen nicht nur die weite Reise auf sich, stellen uns ihre Fähigkeiten zur Verfügung, sondern auch ihre kostbare Zeit. Wir schätzen das sehr und aus diesem und vielen anderen Gründen kann es beim Entgelt an die Betreuungskräfte ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen geben.

Pensionskasse TELLCO beim Verleih und Temporär-Personal

Wir übernehmen die Kosten für die Pensionskasse monatlich ab üblicherweise dem dritten Monat. Die Sparbeiträge für die Betreuungskräfte und die Risiko- und Verwaltungskosten für die TELLCO sind übersichtlich aufgeführt. Die Beiträge sind abhängig vom Alter, Stunden und Stundenlohn. Die Stundenlöhne werden bei den ausländischen Betreuungskräften mit dem Naturallohn im Brutto ausgewiesen. Wir können verbindliche Sparbeiträge für das Betreuungspersonal festlegen. Unseren Kunden können wir mit diesem "Meilenstein" für alle temporär Angestellten exakte und detailgenaue Zahlen vorlegen.

Betreuungspersonal

Wir legen darauf Wert, dass alle Fach-, Methoden, Sozial- und Selbstkompetenzen erfüllt sind und setzen auch alles daran, dass es auch so ist. Einschulung und Begleitung der Betreuerinnen sind garantiert. Die Betreuungskräfte haben ein hohes Know-how an Pflege- und Betreuungskenntnissen. Die Betreuungskräfte sprechen mehrere Sprachen und unsere Sprache gut bis sehr gut. Sofortiger Ersatz der Einsatzkräfte im Falle eines Ausfalles oder Wechsels der Betreuungskraft ist immer garantiert.

Assistentinnen, Assistenten und Hausdienstarbeitgeber

Wir unterstützen auch Menschen mit Behinderungen,  die selbst Arbeitgeber oder Arbeitgeberin ihrer Assistentinnen oder Assistenten sind und Daheim bleiben wollen. Sie möchten, wie andere Menschen auch, ein selbstbestimmtes Leben führen, auch wenn sie bei vielen Situationen des täglichen Lebens auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen sind. Sie möchten selber bestimmen können, wer diese Unterstützung wann, wo, wie und wie lange leistet. Bei diesem Modell müssen Sie Arbeitgeber werden und wir dürfen Sie wegen unseren Arbeitsvermittlungsbewilligungen dabei unterstützen. Möglich wird das nämlich  indem wir Ihnen die Betreuungskräfte vermitteln.  Wir beraten Sie bei diesem Modell vollumfänglich über Ihre Verpflichtungen bei  Ihrer Administration.  Wir können bei diesem Modell der Vermittlung keine administrativen Honorare verlangen und werden deshalb ausschliesslich ein einmaliges Honorar für die Vermittlung verrechnen.

Betreuung und spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause: Zusammenarbeit mit Nonprofit-Verbänden

Betreuung, Begleitung,  Hauswirtschaft und Pflege muss separat  und nur von Institutionen in Rechnung gestellt werden mit den jeweiligen Bewilligungen. Für die Pflege benötigt man die kantonalen Bewilligungen vom Gesundheitsamt. Für die Betreuung, Begleitung und Hauswirtschaft die Personalverleih- und oder Arbeitsvermittlungsbewilligungen. Die Verrechnung der KLV- und Betreuungsleistungen kann niemals zusammen verrechnet werden. Falls gewünscht, ermitteln wir für Sie auch die Zusammenarbeit mit Spitex und anderen Non-Profit anerkannten Verbänden, damit Sie die Dienstleistung mit der für Sie passenden Institution in Auftrag geben können.

Öffentliche oder private Spitex

Es gibt in der Schweiz private als auch öffentliche Spitex Organisationen. Private Spitex Organisationen sind selbstständige Organisationen, während öffentliche Spitex Organisationen von den Gemeinden beauftragt und finanziert werden. Die privaten und öffentlichen Spitex-Organisationen wurden mit der neuen Pflegefinanzierung gleichgestellt und werden auch mitfinanziert. Der Unterschied ist, dass die Tarifsätze bei den privaten Anbietern geringer sind. Jeder Patient und jede Patientin können also frei entscheiden, von welcher Organisation sie sich betreuen lassen wollen. Die öffentliche Spitex hat im Gegensatz zu der privaten Spitex einen Ausbildungsauftrag und das bedeutet, die privaten sind nicht der Versorgungspflicht unterstellt. 

Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben.

Unter dem Verzeichnis finden Sie die Bewilligungen für den Personalverleih und die Arbeitsvermittlung für das Inland und grenzüberschreitend (Kanton und SECO).
Bewilligungen

Häusliche Betreuung-24 Stunden Betreuung-Pflege zu Hause-Seniorenbetreuung
Vermittlung von Dauer- und Temporärstellen sowie Personalverleih im Bereich Betreuung und Pflege, insbesondere Alterspflege